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Wenn ein Unfallbeteiligter bei einem Verkehrsunfall Verursacher ist und eine Kaskoversicherung abgeschlossen hat, dann spricht man von einem sogenannten Kaskoschaden. Dies bedeutet, dass in der Regel die Versicherung des Unfallverursachers auch für den eigenen Schaden des Verursachers eintreten muss.
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Hier haben Sie Anspruch, gemäß den Versicherungsbedingungen, auf Ersatz der Ihnen durch den Unfall entstandenen eigenen Schäden. Wertminderung, Nutzungsausfall und Kostenerstattung eines Mietfahrzeuges werden i. d. R. nicht erstattet. Eine Selbstbeteiligung hat der Versicherungsnehmer (wie in Ihrem Versicherungsvertrag festgehalten) selbst zu tragen. Bei Verträgen der Versicherer in den Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrversicherung ( AKB ) unterscheidet man bezüglich:
Teilkasko
Brandschaden Wildschaden Diebstahlschaden Elementarschaden (Hagelschäden/Sturmschäden/Wasserschäden) Glasbruchschaden
Vollkasko |


